BTV Berliner Taekwondo Verband e.V.... aktuelle BTV News

Prüfer

Abelegt unter: Verband ♦ Dienstag, Mai 17th, 2011, 18:19 ♦ Keine Kommentare
Prüfer

Der BTV – Berliner Taekwondo Verband e.V. möchte allen seinen Mitgliedern mind. zweimal im Jahr eine Dan-Prüfung anbieten.

An dieser Stelle werden zukünfig die Ausschreibungen und Ergebnisse zu finden sein.
Zu diesen Prüfungen werden im Vorfeld Lehrgänge angeboten werden, die im Idealfall von den Dan-Trägern geleitet werden, die auch später die Prüfung abnehmen werden.Im Amt unsere lizenzierten Prüfer der Deutschen Taekwondo-Union e.V.

 

Haluk Gelen

Haluk Gelen
Köpenickerstraße 183
10997 Berlin
Telefon: 01789397537
Email: haluky@kabelmail.de

 

 

 

 

Gültekin Özcifci

Gültekin Özcifci
Antonienstr.21
13403 Berlin
Telefon: 01777029297

 

 

 

 

Fred Gierschner

Fred Gierschner
Lemkestraße 98b
12623 Berlin
Telefon: 030 – 564 70 25
Telefax: 030 – 564 70 25
Email: fpyongwontkd@web.de

 

 

 

Frank Gedamke

Frank Gedamke
Köpenicker Straße 124
12355 Berlin
Telefon: 0176 – 62714448
Telefax: 03362 – 820253
frank.gedamke@t-online.de

 

Uwe Kuhne

 

Uwe Kuhne
Borkheider Straße 23
12689 Berlin
Poomsaereferent@btv-berlin.de

 

 

Kontakt zum Prüfer direkt aufnehmen

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Email (Pflichtfeld)

Betreff

Ihre Nachricht

 

Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung (PO) gilt für alle Gürtel-Prüfungen, die im Geltungsbereich der
Deutschen Taekwondo Union (DTU) organisiert und durchgeführt werden sowie für sonstige
Taekwondo-Graduierungen innerhalb der DTU.

Sachliche Zuständigkeiten

Die Prüfungshoheit obliegt der DTU. Der Bundesprüfungswesenreferent (BPR) übt die
Fachaufsicht für das Prüfungs- und Passwesen innerhalb des Verbandsbereiches der DTU
aus. Im Zusammenhang mit dem Prüfungs- und Passwesen überwacht er die Einhaltung
aller Ordnungen, Beschlüsse und Angelegenheiten sowie die ordnungsgemäßen
Graduierungen und deren Anerkennung und regelt Sonderfälle.

Der BPR übt die Kontrollfunktion für die Kup-Prüfungen aus. Er kann die Durchführung auf
die Landesverbände (LV) übertragen.

Der BPR übt die Kontrollfunktion für die Danprüfungen aus.

Der BPR kann die Durchführung von Danprüfungen auf die LV übertragen (Landes-
Danprüfung).

Prüfungsangelegenheiten, die dem LV obliegen, kann dieser im Innenverhältnis ganz oder
teilweise auf ein gewähltes Mitglied seines Vorstandes übertragen.

Soweit die Ordnungsmäßigkeit des Prüfungswesens innerhalb eines LV gestört ist, kann der
BPR die übertragenen Prüfungsangelegenheiten ganz oder teilweise wieder an sich ziehen,
bis die Mängel behoben sind.

Anfragen zum Prüfungs- oder Passwesen sind grundsätzlich an den zuständigen LV zu
richten. Ist eine Klärung oder ein Einvernehmen nicht möglich, kann der BPR eingeschaltet
werden.

Der BPR ist jederzeit berechtigt, Auskünfte von den LV über Angelegenheiten des Prüfungs-
und Passwesens zu verlangen.

Beachtung der Ordnungsgrundlagen

Die Regelungen dieser Ordnung sind grundsätzlich für alle Beteiligten verbindlich. Dies
bedeutet, dass die Inhalte Gegenstand der Ausbildung und der Prüfung sowie Grundlage für
die Verfahren sind. Mögliche Abweichungen und Ausnahmen sowie Wahlmöglichkeiten sind
ausdrücklich bezeichnet.

Die in den Anlagen zu dieser Ordnung aufgeführten Erläuterungen und Darstellungen sind
nicht verbindlich. Sie sind als Beispiele dafür zu verstehen, wie die Prüfungsinhalte in die
Praxis umgesetzt werden können.

Falls während einer Prüfung Besonderheiten auftreten, die weder durch diese Ordnung noch
durch das sonstige Regelwerk der DTU geklärt werden können, entscheidet im Sinne des
TKD-Sportlers

der Prüfer bei Kup-Prüfungen,
der LV bei Landes-Danprüfungen und
der BPR bei Bundes-Danprüfungen.

Über alle sonstigen in dieser Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten entscheidet der
BPR.

Sie können alle Antworten auf diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feeds verfolgen. Sie können eine Antwort hinterlassen, oder einen trackback von deiner eigenen Seite

Kommentar hinterlassen

*



  • kommende Termine

  • Kategorien

  • Werde Fan vom BTV



  • Newsletter anmelden